LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Seebold, Elmar: Der Diebstahl von Sklaven, von Sachen und von Frauen in der Lex Salica (warda, diob)

Autor Seebold, Elmar
Titel Der Diebstahl von Sklaven, von Sachen und von Frauen in der Lex Salica
Weitere bibliographische Angaben 2018, Sprachwissenschaft Vol. 43 (4). Heidelberg: Winter. S. 455-484.
Fundstelle S. 464.
Zitat

Die vorigen Paragraphen behandeln den Diebstahl von Sklaven. In Titel X,2 ist der Sachverhalt, dass im Zuge des Diebstahls von Sklaven auch Sachen gestohlen wurden; es ist davon auszugehen, dass hier die gestohlenen Sklaven selbst Dinge entwendet haben. Bei der Rückgabe der Sachen sind 15 solidi zu entrichten. Glossen: A1 theubardo, C5 teophardo, C6 theophardo, Unklar bleibt b/ph im Inlaut: Ist das Erstglied als theo „Diener, Sklave“ oder theof „Dieb“ zu deuten? Ansatz: *theofward-, das Erstglied wäre „Dieb“, das Zweitglied zu as. wardon „aufpassen, achtgeben“, ward „Wächter, Hüter“ gehören. Also: (gm.) *þeuba-warda- „Verantwortlicher für den Dieb“ („Diebeswart“).

Lemmata
  • warda (Lex Francorum Chamavorum)
  • diob