Literatur Seebold, Elmar: Der Diebstahl von Sklaven, von Sachen und von Frauen in der Lex Salica (warda, diob)
Autor | Seebold, Elmar |
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Titel | Der Diebstahl von Sklaven, von Sachen und von Frauen in der Lex Salica |
Weitere bibliographische Angaben | 2018, Sprachwissenschaft Vol. 43 (4). Heidelberg: Winter. S. 455-484. |
Fundstelle | S. 464. |
Zitat | Die vorigen Paragraphen behandeln den Diebstahl von Sklaven. In Titel X,2 ist der Sachverhalt, dass im Zuge des Diebstahls von Sklaven auch Sachen gestohlen wurden; es ist davon auszugehen, dass hier die gestohlenen Sklaven selbst Dinge entwendet haben. Bei der Rückgabe der Sachen sind 15 solidi zu entrichten. Glossen: A1 theubardo, C5 teophardo, C6 theophardo, Unklar bleibt b/ph im Inlaut: Ist das Erstglied als theo „Diener, Sklave“ oder theof „Dieb“ zu deuten? Ansatz: *theofward-, das Erstglied wäre „Dieb“, das Zweitglied zu as. wardon „aufpassen, achtgeben“, ward „Wächter, Hüter“ gehören. Also: (gm.) *þeuba-warda- „Verantwortlicher für den Dieb“ („Diebeswart“). |
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