Literatur Seebold, Elmar: Der Diebstahl von Sklaven, von Sachen und von Frauen in der Lex Salica (hōrigan)
Autor | Seebold, Elmar |
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Titel | Der Diebstahl von Sklaven, von Sachen und von Frauen in der Lex Salica |
Weitere bibliographische Angaben | 2018, Sprachwissenschaft Vol. 43 (4). Heidelberg: Winter. S. 455-484. |
Fundstelle | S. 459f. |
Zitat | Der Diebstahl von Sklaven unterscheidet sich nach deren Fähigkeiten und Berufen in der geforderten Strafzahlung. Dabei mussten Sklaven, die qualifizierte Handwerker oder in Verwaltungsaufgaben geschult waren, höher vergolten werden. Die (nicht-malbergische) Glosse: A1 rogau, A3 horogao, A4 horogauo "Höriger" ist mit quod est eingeleitet und somit eine Spezifizierung der genannten Person. Probleme bei der Lesung entstehen durch eine Beschädigung des Pergaments, die durch den Schreiber berücksichtigt wurde. Dabei wurden wohl bei der Abschrift Auflösungszeichen nicht beachtet und Teile von quod est zusätzlich abgeschrieben (A2, A3), sodass sich ohne die Fehler die oben genannten Lesungen mit gleichem Anlaut ergeben. Das au im Auslaut ist jedoch unklar. |
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