LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Literatur Jarnut, Jörg: Agilolfingerstudien. Untersuchungen zur Geschichte einer adligen Familie im 6. und 7. Jahrhundert (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters; Bd. 32) (housi / LBai Tit. III, 1)

Autor Jarnut, Jörg
Titel Agilolfingerstudien. Untersuchungen zur Geschichte einer adligen Familie im 6. und 7. Jahrhundert (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters; Bd. 32)
Fundstelle S. 110-116
Zitat

Der Exkurs VI: "Die 'genealogiae' der Lex Baiuvariorum" dieser Monographie beleuchtet die im Titel III, 1 der Lex Baiuvariorum namentlich aufgeführten 'genealogiae', zu denen die Hosi, Drazza, Fagana, Hahilinga und Anniona gehören, hinsichtlich ihrer Herkunft und Sonderstellung als soziale Gruppe. Auffällig ist, dass in keinem anderen germanischen Volksrecht fest abgegrenzte Gruppen namentlich genannt und mit einem besonderen Wergeld geschützt werden.

Frühere Untersuchungen ordnen diese Gruppen als Ober- und Führungsschicht der Alemannen ein, die entscheidend zur Entwicklung des bayerischen Volksstammes beitrugen. Bei einem Vergleich bayerischer 'genealogiae' mit langobardischen Teilstämmen, sog. 'farae', wird ersichtlich, dass sowohl bei Bayern als auch bei Langobarden ein Freier lediglich mit der Hälfte des Wergelds eines Angehörigen aus der Oberschicht geschützt wird. Dieser Zusammenhang wird hier abschließend als Beweis dafür gesehen, dass das langobardische Geschlecht großen Anteil an der Ethnogenese der Bayern hatte und sich die bayerischen 'genealogiae' aus den langobardischen 'farae' entwickeln konnten.

Lemmata
  • housi (Lex Baiuvariorum)
  • Werktextstellen
  • LBai Tit. III, 1, Hosi