LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe mahal (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 3, Sp. 1149-1151
Inhalt

Mahal, Mahlstatt In dem um 870 entstandenen ahd. Werk → Muspilli, das das Weltende und das Jüngste Gericht (→ Gerechtigkeits- und Gerichtsbilder) darstellt, werden mehrere Wörter benutzt, um das → Gericht zu benennen: Suona, ding [→ Ding], stua(tag) und mahl. Sowohl hier als auch in anderen Quellen taucht Mahal (M.) mit unterschiedlichen Nuancen auf. Nicht nur „Gericht“ als Institut, sondern auch lokal als „→ Gerichtsstätte“ (was noch konkreter von der Zusammensetzung mahalstat, Muspilli 77, ausgedrückt wird) und temporal als „Gerichtstag“. Ahd. mahal, mal bedeutete auch ‘Streitsache, Rechtssache, Beratung’. In den ahd. → Glossen wird ahd. mahl als pactum (8. Jh.), curia (9. Jh.) und forum (10. Jh.) glossiert. Auf das germ. *maþla, maþl (‘Rede, Versammlung’) gehen auch ags. mæ∂l, got. maþl und as. Mahal zurück. Im → Heliand kommt M. sowohl mit der Bedeutung ‘Gericht’ (2891) als auch mit der Bedeutung ‘Rede’ (3834) und ‘Rat, Versammlung’ (1312) vor. Das Wort existiert zwar auch im Gotischen, ist aber nicht zum Rechtsterminus geworden (Maþl ist dort schlicht der ‘Versammlungsort’ oder ‘Marktplatz’).

Letzte Änderung am 21.06.2017 durch HiWi
Link http://www.hrgdigital.de/HRG.mahal_mahlstatt
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