LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe burg (HRG)

Wörterbuch Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de
Fundstelle Bd. 1, Sp. 737
Inhalt

Burg Althd. burg, ein befestigter Ort, als verallgemeinernde Bezeichnung für vor- und frühgeschichtliche Befestigungen (Ringwälle, sog. VolksB.en), auch Städte („Bürger“) oder Bischofssitze, insbesondere jedoch die wehrhaften Wohnsitze des → Adels (missverständlich die „RitterB.“): hus, veste, slos (lat. castellum, castrum, arx). Das kgl. Recht des B.enbaus wurde durch den Adel häufig unterlaufen. Die B. war zunächst nur in Notzeiten, später ständiger Aufenthaltsort, in der Regel durch die Gunst des Geländes und durch künstliche Annäherungshindernisse gesichert. Der Höhepunkt des B.enbaus liegt im 12./13. Jh.; seit dem 15. Jh. erfolgte der Übergang zum Schloss und zur Festung. [...]

Letzte Änderung am 31.05.2017 durch HiWi
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