Wörterbuchangabe burg (HRG)
Wörterbuch | Cordes, Albrecht/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRGdigital), URL: http://www.HRGdigital.de |
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Fundstelle | Bd. 1, Sp. 737 |
Inhalt | Burg Althd. burg, ein befestigter Ort, als verallgemeinernde Bezeichnung für vor- und frühgeschichtliche Befestigungen (Ringwälle, sog. VolksB.en), auch Städte („Bürger“) oder Bischofssitze, insbesondere jedoch die wehrhaften Wohnsitze des → Adels (missverständlich die „RitterB.“): hus, veste, slos (lat. castellum, castrum, arx). Das kgl. Recht des B.enbaus wurde durch den Adel häufig unterlaufen. Die B. war zunächst nur in Notzeiten, später ständiger Aufenthaltsort, in der Regel durch die Gunst des Geländes und durch künstliche Annäherungshindernisse gesichert. Der Höhepunkt des B.enbaus liegt im 12./13. Jh.; seit dem 15. Jh. erfolgte der Übergang zum Schloss und zur Festung. [...] |
Letzte Änderung | am 31.05.2017 durch HiWi |
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