LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe scînan, gebalskeinî (KLUGE)

Wörterbuch Kluge, Friedrich (2011): Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. Berlin/Boston: De Gruyter.
Fundstelle S. 799
Inhalt

scheinen Vst std. (8. Jh.), mhd. schīnen, ahd. skīnan, as. skīnan. Aus g. *skei-na- Vst. ‛scheinen’, auch in gt. skeinan, ­anord. skína, ae. scīnan, afr. skīna. Außergermanisch vergleicht sich akslav. sijati ‛leuchten, glänzen’ und vielleicht l. scintilla ‛Funke’. Im Deutschen entwickelt sich früh die Bedeutung ‛zeigen, vorzeigen’, zu der einerseits erscheinen, andererseits Schein im Sinne von ‛Dokument’ gehört. Auf die Möglichkeit des bloßen Vorspiegelns ohne realen Hintergrund zielt die einschränkende Verwendung in wahrscheinlich, anscheinend, scheinheilig und scheinbar, auch beim Verbum selbst (es scheint nur so). Abstraktum: Erscheinung; Präfixableitung zu Schein: bescheinigen.

Letzte Änderung am 21.09.2017 durch V.S.
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