LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe geban (KLUGE)

Wörterbuch Kluge, Friedrich (2011): Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. Berlin/Boston: De Gruyter.
Fundstelle S. 337
Inhalt

geben Vst std. (8. Jh.), mhd. geben, ahd. geban, as. geban. Aus g. *geb-a- Vst. ‛geben’, auch in gt. giban, anord. gefa, ae. giefan, afr. jeva. Dieses Verb ist außerhalb des Germanischen nicht unmittelbar zu vergleichen. Am nächsten steht ein in den europäischen indogermanischen Sprachen bezeugtes *gʰabʰ- ‛nehmen, bringen, halten’. Es stimmt dazu aber weder der Vokalismus noch die Bedeutung (allerdings treten ‛nehmen’ und ‛geben’ häufiger bei der gleichen Verbalwurzel auf); nach Stempel ist *gʰebʰ- atelisch (nicht zielgerichtet) gegenüber telischem *dō- ‛geben’. Vgl. l. habēre ‛haben’, air. gaibid ‛nimmt, ergreift’, lit. gabénti ‛befördern, herbeischaffen, fortschaffen’, poln. gabać ‛angreifen, ergreifen’. ─ Durchsichtige Partikelverben sind ab-, bei-, hin-, Präfigierungen um-, untergeben.

Letzte Änderung am 20.09.2017 durch V.S.
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