LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe frî, frîlâz, frîgilâz, fulcfree (KLUGE)

Wörterbuch Kluge, Friedrich (2011): Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. Berlin/Boston: De Gruyter.
Fundstelle S. 315f.
Inhalt

frei Adj std. (8. Jh.), mhd. vrī, ahd. frī. Aus g. *frija- Adj. ‛frei’, auch in gt. freis, ae. frēo; altnordisch statt dessen die Ableitung frjáls, die auch in ahd. frīhals, ae. frēols, gt. freihals auftritt und vermutlich als Bahuvrīhi-Kompositum ‛dessen Hals frei ist’ zu erklären ist. Zu diesem germanischen Wort stimmt genau kymr. rhydd ‛frei’, das wegen seines Lautstands urverwandt sein muss. Mit dieser Übereinstimmung setzen sich das Germanische und das Kymrische (Keltische?) von den übrigen Sprachen ab, in denen *prijo- ursprünglich ‛eigen’, dann ‛vertraut, lieb’ bedeutet (ai. priyá- ‛eigen, lieb’, l. proprius ‛eigen’, evtl. auch gr. (poet.) propreón ‛geneigt, bereitwillig’; s. auch freien). Die Bedeutung ‛eigen’ zu ig. *per(ə)i- ‛nahe, bei’ (= ‛das, was bei mir ist’); auch das Primärverb ai. prīṇā́ti ‛erfreut, genießt’ muss ursprünglich lokale Bedeutung gehabt haben (‛ist dabei, nähert sich’ o.ä.). Die Bedeutung ‛frei’ entwickelt sich aus ‛eigen’ vermutlich in Wendungen wie ‛die eigenen Kinder’, das nur dort gesagt wird, wo es erbrechtlich usw. von Belang ist. Vielleicht zeigt auch g. *frī-halsa- den Bedeutungsübergang: ‛dessen Hals eigen ist’ = ‛dem sein Hals selbst gehört’ = ‛frei’. ─ Modern auch Halbsuffix -frei (koffeinfrei, busenfrei). Abstraktum: Freiheit; Präfixableitung: befreien; Adverb: freilich.

Letzte Änderung am 20.09.2017 durch V.S.
Link http://www.degruyter.com/view/Kluge/kluge.3313
Lemmata