LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe festi (KLUGE)

Wörterbuch Kluge, Friedrich (2011): Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. Berlin/Boston: De Gruyter.
Fundstelle S. 289
Inhalt

fest Adj std. (8. Jh.), mhd. vest(e), ahd. festi, as. festi. Außerhalb des Deutschen kein ja -Stamm, deshalb liegt vielleicht ein u -Stamm zugrunde, also g. *fastu- Adj. ‛fest’, auch in ­anord. fastr, ae. fæst, as. fast. Außergermanisch ist außer einem zweifelhaften Vergleich mit arm. hast ‛fest’ nichts zu finden. Am ehes­ten ist das Wort ‛Fuß’ heranzuziehen, entweder mit seiner Bedeutung ‛Fundament’ (wie im Slavischen) oder mit der Bedeutung ‛Fessel, hindern’ (wie griechisch, lateinisch, germanisch), doch findet sich nichts genau Vergleichbares. Denkbar wäre eine to-Ableitung zu einem s-Stamm *podos-. Mit Rücksicht auf air. ast- ‛festhalten, hindern, befestigen’ (aus *ad-suid- ‛hinsetzen’ zu ig. *sed- ‛sitzen’ sitzen) wäre auch ein Ansatz *(a)po-sd-u- (vgl. Ast, Nest) nicht ausgeschlossen. In diesem Fall könnte ai. vīḍu- ‛fest, hart’ (aus *vi-sd-u- ‛weggesetzt’?, avest. vōižd- ‛erheben’ ist fernzuhalten) morphologisch verglichen werden. ─ Zu dem früheren umlautlosen Adverb s. unter fast. Alte Abstraktbildungen, die dann Konkreta wurden, sind das obsolete Feste (< 8. Jh.) und das ursprünglich deverbale Festung (ahd. festinunga zu ahd. festinon ‛befestigen’). Das Verbum (be)festigen und das Abstraktum Festigkeit zeigen eine Erweiterung auf -ig-.

Letzte Änderung am 20.09.2017 durch V.S.
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