LegIT

Der volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

Wörterbuchangabe bluotrunst (KLUGE)

Wörterbuch Kluge, Friedrich (2011): Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. Berlin/Boston: De Gruyter.
Fundstelle S. 136
Inhalt

blutrünstig Adj std. (13. Jh.), mhd. bluotrunstec (u.ä.). Abgeleitet aus mhd. bluotrunst, ahd. bluotruns(t). Die Formen des zweiten Bestandteils fallen weit auseinander, und auch die Bedeutungen sind ─ obwohl es sich um einen Rechtsterminus handelt ─ widersprüchlich: sowohl ‛Wunde mit fließendem Blut’, wie auch ‛Wunde, bei der kein Blut fließt’; das Adjektiv bedeutet zunächst ‛eine solche Wunde habend’, wird dann aber seit dem 16. Jh. (bei lautlichen Varianten schon früher) zu ‛blutig’ und dann zu ‛blutgierig’ umgedeutet. In der Standardsprache erscheint diese letzte Bedeutung erst im 20. Jh. Da weder die ältere Form noch die ältere Bedeutung präzisiert werden können, ist die übliche Herleitung unsicher: Zu Blut und einer alten Ableitung von g. *renn-a- ‛rinnen’: ahd. runs, runsa, runst ‛Strömung, Wasserlauf’. Denkbar ist auch ein Anschluss an älteres Runse ‛Riss, Kerbe’ als ‛Wunde, die lediglich ein Riss ist, aus dem (wenig) Blut fließt’; schwere Wunden werden in den Rechtstexten anders benannt.

Letzte Änderung am 19.09.2017 durch V.S.
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